Vom 14. Februar 2019
Bei den meisten Bühnenwerken gibt es ein Vorspiel. In der Oper ist es die Ouvertüre, in der der Komponist die Zuhörer musikalisch darauf einstimmt, dass sie jetzt gleich etwas Großes hören werden. Im dramatischen Werk ist es der Prolog. In etwas weniger hochgestochenen Werken, wie beispielsweise in unserem Kinderstück, heißt dieser Teil Vorspiel. Auch in erzählten Geschichten gibt es, wenn auch seltener, ein Vorwort oder eine Einleitung. Die Funktion ist immer dieselbe. Prolog oder Vorspiel führen in das Thema ein, um das es in der folgenden dramatischen Handlung geht.
So ist es hier eine Szene vor Gericht, in der aufgerollt wird, was dem Stück überhaupt zugrunde liegt. Es treten ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Polizist, eine Klägerin und ein Zuhörer auf. Jugendliche haben etwas angestellt, dabei ist etwas kaputt gegangen und dafür sollen sie bestraft werden. Das Strafmaß entspricht dem im Jugendstrafrecht heute üblichen Abarbeiten einer gemeinnützigen Aufgabe, sogenannten Sozialstunden. Sie sollen einen Dachboden aufräumen. So führt uns das Vorspiel zum Ort des Geschehens, einem alten verstaubten Dachboden.
Foto: Kalle Hamsen, Johannes Essig, Harald Wagner, Markus Kleefeld und Renate Haiber